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   BayObLG, 25.03.2002 - 5St RR 68/02   

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https://dejure.org/2002,19824
BayObLG, 25.03.2002 - 5St RR 68/02 (https://dejure.org/2002,19824)
BayObLG, Entscheidung vom 25.03.2002 - 5St RR 68/02 (https://dejure.org/2002,19824)
BayObLG, Entscheidung vom 25. März 2002 - 5St RR 68/02 (https://dejure.org/2002,19824)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 56 Abs. 1 § 56 Abs. 3
    Strafaussetzung zur Bewährung und Verteidigung der Rechtsordnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 2002, 659
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 08.12.1970 - 1 StR 353/70

    Versagung einer Aussetzung der verhängten Freiheitsstrafe zur Bewährung -

    Auszug aus BayObLG, 25.03.2002 - 5St RR 68/02
    Da bei Strafen zwischen sechs Monaten und einem Jahr jedoch nur besondere Umstände die ausnahmsweise Vollstreckung einer Strafe zulassen, kann die Versagung einer Aussetzung nicht allein auf Erwägungen gestützt werden, die dem verletzten Tatbestand im ganzen zugrunde liegen, etwa die bloße Verwirklichung von gesetzlichen Tatbestandsmerkmalen (BGHSt 24, 40/46).

    Eine Vollstreckung ist nur dann geboten, wenn eine Aussetzung der Vollstreckung im Hinblick auf schwerwiegende Besonderheiten des Einzelfalls für das allgemeine Rechtsempfinden schlechthin unverständlich erscheinen müsste und das Vertrauen der Bevölkerung in die Unverbrüchlichkeit des Rechts und den Schutz der Rechtsordnung bei kriminellen Angriffen erschüttern könnte (BGHSt 24, 40/46 und 64/66).

  • BGH, 21.01.1971 - 4 StR 238/70

    Ausschluss der Aussetzung der Vollstreckung bei einer Trunkenheitsfahrt mit

    Auszug aus BayObLG, 25.03.2002 - 5St RR 68/02
    Die Erwägung, dass grundsätzlich bei der Verwendung einer Waffe (hier einer Gaspistole) aus nächster Nähe, eine Strafaussetzung ausgeschlossen sei, verkennt, dass die Verteidigung der Rechtsordnung nicht deliktsbezogen ist, mag auch bei einzelnen Delikten die Prüfung eines Vollstreckungsgebotes näher liegen, als bei anderen (BGHSt 24, 64 ; StV 1999, 645/646; SK/Horn Rn. 23 a. E).

    Die Entscheidung darüber, ob nach diesen Gesichtspunkten die Aussetzung der Vollstreckung zu versagen ist, hängt demnach (nach Bejahung einer günstigen Prognose) von der Gesamtwürdigung aller die Tat und den Täter kennzeichnenden Umstände des Einzelfalles ab (BGHSt 24, 64/66).

  • BayObLG, 12.11.1997 - 3St RR 133/97

    Berücksichtigung der Sozialprognose bei Vollstreckung kurzzeitiger

    Auszug aus BayObLG, 25.03.2002 - 5St RR 68/02
    Es ist schon rechtsfehlerhaft, die Frage der günstigen Sozialprognose offen zu lassen, weil der Ausschlussgrund der Verteidigung der Rechtsordnung erst zum Tragen kommt, wenn eine günstige Sozialprognose gestellt wurde (Schönke/Schröder/Stree StGB 26. Aufl. § 56 Rn. 45; SK/Horn StGB § 56 Rn. 21; LK/Gribbohm StGB 11. Aufl. § 56 Rn. 50; BayObLG wistra 1998, 193/194).
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